Bürokratieabbau voranbringen – Zettelwirtschaft beenden
Mit den Stimmen der Koalition hat der Deutsche Bundestag heute das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen. Damit wird eine wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem Gesetz werden Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger spürbar von Bürokratie entlastet.
„Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die Serie der Bürokratieentlastungsgesetze begonnen und führen diese nun konsequent fort. Mit dem BEG III sorgen wir für eine jährliche Entlastung von über einer Milliarde Euro. Das ist ein weiterer Schritt nach vorn, der für Unternehmen Zeit- und Geldersparnisse bringt.
Zentrale Punkte sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Archivierung von Steuer-Unterlagen und die Einführung des digitalen Meldescheins im Hotelgewerbe. Ergänzend wird ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen. Damit wird das Registerwesen vereinheitlicht und Doppelmeldungen vermieden.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir noch einige Verbesserungen durchgesetzt: So wird sichergestellt, dass die digitale Umstellung auf die elektronische Krankschreibung reibungslos gelingt und keine Nachteile für Arbeitnehmer und Betriebe entstehen. Auch erweitern wir den Spielraum für Lohnsteuerhilfevereine.
Damit wir an diesem Punkt nicht stehen bleiben, haben wir Koalitionsparteien in der gestrigen Wirtschaftsausschusssitzung beschlossen, zügig Inhalte für ein weiteres Gesetz auszuloten. Der Fokus soll dann auf die Reduzierung von Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer sowie auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen gelegt werden.
Das BEG III tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.“
Sabine Poschmann, stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin auf spdfraktion.de