Anlässlich der heute vorgestellten Eckpunkte für einen Bundesfreiwilligendienst erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler und der zuständige Berichterstatter Sönke Rix:
Wir freuen uns, dass die Kritik, die Träger, Länder und SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Wochen zu den unterschiedlichen Konzepten des neuen Bundesfreiwilligendienstes vorgebracht haben, Früchte trägt. Die Koalition hat ihr Konzept deutlich nachgebessert. So wird der Start der neuen Dienstform mit deutlichen Verbesserungen für die Jugendfreiwilligendienste flankiert, die in früheren Planungen noch nicht vorgesehen waren. Das begrüßen wir sehr.
Das Grundübel am Schröderschen Konzept bleibt aber bestehen: Sie schafft mit dem Bundesfreiwilligendienst einen staatlichen Dienst, der neben die bewährten Formate Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) tritt. Damit etabliert sie teure, ineffiziente und überflüssige Doppelstrukturen, die sogar von unseren Fachkollegen und ‑kolleginnen aus der Regierungskoalition kritisiert wurden.
Zwar sollen die jungen Menschen während der Ableistung ihres Dienstes keinen Unterschied zwischen einer FSJ/FÖJ-Stelle und einer Bundesfreiwilligendienststelle ausmachen können, faktisch befinden sie sich aber in unterschiedlichen Rechtsformen, die auch unterschiedliche Regelungen mit sich bringen. So zum Beispiel beim Kindergeld. Dieses wird im FSJ/FÖJ gezahlt, im neuen Bundesfreiwilligendienst jedoch nicht. Das leuchtet uns nicht ein.
Das aktuelle Recht sieht zudem unterschiedliche Höchstgrenzen für das Taschengeld in Ost und West vor. Wir sollten das anstehende Gesetzgebungsverfahren nutzen, um diese Höchstgrenzen zu vereinheitlichen. Alles andere könnten die jungen Menschen in unserem Land nicht verstehen.
Zugleich stellen sich auch Fragen hinsichtlich der Zielgruppen. Schwarz-Gelb plant auch Ältere und sogar Rentner in den neuen Bundesfreiwilligendienst einzubeziehen. Wie sich diesbezüglich die pädagogische Begleitung gestaltet, die ein so großes Altersspektrum abdecken soll, bleibt fraglich.
Schwarz-Gelb verspielt die Chance, die Veränderungen beim Zivildienst für eine Stärkung der Freiwilligendienste und der Zivilgesellschaft zu nutzen. Zumal sie in dem geplanten Gesetz die Verantwortung der Träger, die sich in der Vergangenheit bei der Koordination und der Betreuung der Freiwilligen bewährt hat, außen vorlässt. Sie überträgt mit diesem Gesetz die bisherigen Zivildienst-Strukturen auf einen Freiwilligendienst. Da ein Freiwilligendienst jedoch etwas völlig anderes ist als ein Pflichtdienst, ergibt das für uns keinen Sinn.
Welche Folgen das Nebeneinander von Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendiensten letztlich haben wird, ist offen. Die Gefahr, dass in der neuen Konkurrenzsituation die Jugendfreiwilligendienste auf Dauer den Kürzeren ziehen, sehen wir nach wie vor. In jedem Fall stellen sich Trägern, Einsatzstellen und Freiwilligen jetzt, da die Ministerin das Rad neu erfinden will, viele Fragen.
(Quelle: SPD-Fraktion)