Schulstarterpaket: 100 Euro zum Schuljahresbeginn

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten zum neuen Schuljahr zusätzlich 100 Euro: für Schulmaterial vom Ranzen bis zum Sportzeug.

Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung auch die Einführung eines so genannten „Schulstarterpakets“ beschlossen. Gezahlt wird jährlich zum Schuljahresbeginn.

Bis zum Abitur und in der Berufsschule

Gedacht ist das Geld vor allem für Schulmaterial wie zum Beispiel Schulranzen, Stifte, Hefte oder Sportbekleidung. Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit dem Arbeitslosengeld II oder dem Kinderzuschlag.

Anspruch auf das Schulstarterpaket haben bedürftige Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Berufsschule besuchen.

Voraussetzung ist, dass die Schülerin, der Schüler oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen („Hartz IV“) haben. Das Schulstarterpaket wird auch Kindern gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen.

Keine Anrechnung als zusätzliches Einkommen

Für das Schulstarterpaket ist kein gesonderter Antrag nötig. Darüber hinaus wird diese Leistung auch nicht auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angerechnet.

Rund 1,3 Millionen Kinder erhalten die zusätzliche Leistung.

(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)