SPD-Fraktion beschließt Antrag zur Bekämpfung von Steuerdumping

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag einen Antrag zur Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb beschlossen. Mit dem Antrag werden neue Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb innerhalb und außerhalb der Europäischen Union vorgeschlagen. Dabei steht die Verschärfung der Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb, die Einführung von Mindeststeuersätzen in der EU und die Stärkung der nationalen Abwehrrechte im Mittelpunkt. Der Antrag wird am Mittwoch dieser Woche im Plenum des Deutschen Bundestags debattiert werden.

„Die bisherigen Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb haben sich als unzureichend erwiesen. Erst jüngst haben die ,Paradise Papers‘ enthüllt, dass sich Reiche und multinationale Unternehmen systematisch mit Hilfe von Briefkastenfirmen und Steueroasen ihrer Steuerpflicht entziehen. Viele dieser Steuerparadiese liegen nicht etwa in der Karibik, sondern direkt vor unserer Haustür. Die ;Paradise Papers‘ haben ein Schlaglicht darauf geworfen, dass sich auch Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wie die Niederlande, Irland, Luxemburg oder Malta an Steuerdumping beteiligen.

Damit muss im Interesse der ehrlichen Steuerzahler hierzulande endlich Schluss sein. Steuerdumping durch einzelne Mitgliedsstaaten darf nicht länger hingenommen werden. Wer die Vorteile eines gemeinsamen Markts genießt, darf keine Steuerpolitik zu Lasten der anderen Mitgliedsstaaten betreiben. Steuerdumping untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Steuersystems, entzieht dem Staat dringend benötigte Einnahmen und führt darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen.

Wir fordern deshalb eine Verschärfung der internationalen und europäischen Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb. Eine Nicht- oder Niedrigbesteuerung muss künftig als unlauteres Steuerdumping gelten. In der Europäischen Union müssen Mindeststeuersätze bei der Körperschaftsteuer eingeführt werden. Die nationalen Abwehrrechte gegen unfairen Steuerwettbewerb müssen ausgebaut werden. Dazu gehört die Erhebung von Quellensteuer und die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs, sofern die entsprechenden Zahlungen im Empfängerland nicht oder nur niedrig besteuert werden.“

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion können Sie hier herunterladen.

Christine Lambrecht, stellvertretende Fraktionsvorsitzende auf spdfraktion.de