Öffentlicher Investitionsgerichtshof mit EU-Recht vereinbar
Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Gutachten die Vereinbarkeit von öffentlichen Investitionsgerichtshöfen mit europäischem Recht bestätigt.
„Das von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzte öffentliche Gerichtshofsystem hat die höchste juristische Prüfung bestanden. Dieses Gegenmodell ist die öffentlich-rechtliche Antwort auf private und intransparente Schiedsstellen, die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in einem langen Kampf gegen konservative und liberale Widerstände durchgesetzt haben“, sagt Bernd Lange. „Der Gerichtshof bestätigt in seinem Urteil richtigerweise den engen Anwendungsbereich des Investitionsschutzes und die Bedeutung des im Vertrag verankerten Rechts zu Regulieren. Das heißt: Ein Handelsabkommen kann nicht als Grundlage dafür dienen, im Sinne des Allgemeinwohls getroffene Entscheidungen wieder rückgängig zu machen. Richtig so.“
„Diese Entscheidung der EuGH-Richterinnen und -Richter ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem multilateralen Investitionsgerichtshof, der die noch bestehenden intransparenten Schiedsstellen ersetzen und globale faire Standards auf gegenseitigem Einvernehmen setzen kann“, so Bernd Lange.
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs
Quelle: spdeuropa.de