Verhandlungserfolg für Künstliche Intelligenz auf europäischer Ebene

Europäischer Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz verabschiedet

Im April 2021 hat die EU-Kommission ihren Entwurf zum Artificial Intelligence Act (AI Act) vorgelegt. In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde nach einer langen letzten Trilog-Verhandlung eine Einigung erzielt.

„Nach intensiven Monaten der Verhandlungen ist die Europäische Union weltweit die Erste, die eine umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz an den Start gebracht hat. Das ist ein großer Erfolg. Wir müssen aber schon jetzt über die Umsetzung und vor allem über die Aufsichtsstruktur diskutieren – das ist eine der Lehren, die wir aus dem Digital Services Act (DSA) ziehen. Unser Ziel: eine starke Behörde, die Kompetenz und Wissen bündelt und so für eine effektive Umsetzung des AI Act sorgen kann. Eine Zerfaserung von Zuständigkeiten gilt es unbedingt zu verhindern.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, eine Einigung zu erreichen und ein Scheitern zu verhindern. Denn wir brauchen diese Regulierung – für unsere Bürger:innen und für unsere Unternehmen. Mit der Verhinderung der pauschalen Hochrisiko-Einstufung von generativen KI-Systemen und mit der Schaffung von klaren Verantwortungen entlang der Wertschöpfungskette wird ein pragmatischer und praxisnaher Weg verfolgt. Zudem wurde die Selbstverpflichtung für Entwickler von Basismodellen aufgegeben und strengere Regeln für hochwirksame, breit einsetzbare KI-Modelle mit systemischem Risiko vereinbart. Dies wird den Schutz von Grundrechten gewährleisten, das Vertrauen in diese Technologie stärken und für Innovationen Made in Europe sorgen.

Es ist bedauerlich, dass ein Verbot von biometrischer Echtzeit-Identifizierung nicht erreicht wurde. Allerdings ist es dem Europäischen Parlament zumindest gelungen, Massenüberwachung in der Europäischen Union zu verhindern. Die gesetzliche Festschreibung der Tatbestände zur Nutzung schließen einen pauschalen Einsatz aus. Eine Echtzeit-Identifikation soll nur „zeitlich und örtlich begrenzt“ erfolgen und explizit zur gezielten Suche nach Opfern von Entführungen, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung eingesetzt werden.“

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter;
Armand Zorn, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de