Wiese/Kreiser zum Beschluss des Onlinezugangsgesetzes

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat einen Kompromissvorschlag zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen, der heute im Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde. Die Änderungen am OZG legen einen Grundstein für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung und stellen sicher, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland von modernen und nutzerfreundlichen Onlinediensten der Verwaltung profitieren werden.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Unser Staat muss mit der Zeit gehen. Daher begrüßen wir es sehr, dass Bund und Länder im Vermittlungsausschuss eine gelungene Lösung zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes gefunden haben. Der heute von Bundesrat und Bundestag angenommene Kompromiss ist der Durchbruch zur Schaffung eines wirksamen Rahmens für ein digitales Deutschland.

Unser Land war viele Jahre geprägt durch Zettelwirtschaft, Briefverkehr und Behördengänge. Jetzt wird unsere öffentliche Verwaltung endlich digital. Mit dieser wichtigen Reform stärken wir konkret die Wettbewerbsfähigkeit und machen Deutschland moderner, digitaler und gleichzeitig bürgernäher. Mit den Änderungen bringen wir unsere Verwaltung auf die Höhe der Zeit und schaffen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen praktikableren, digitalen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen.“

Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der konsequenten Umsetzung des Once-Only-Prinzips minimieren wir den Verwaltungsaufwand auf allen Seiten: Wer will, kann seine Daten speichern und für weitere Behördengänge einfach wieder abrufen lassen. Mit dem Datenschutzcockpit kann man im Anschluss einsehen, welche Behörde welche Daten wie und für welchen Verwaltungsvorgang nutzt.

Mit der Weiterentwicklung des zentralen Bürgerkontos, der BundID zur DeutschlandID und durch eine gemeinsame Evaluierung des Gesetzes durch Bund und Länder werden einfache, digitale und nutzerfreundliche Verfahren geschaffen. Alles in allem machen wir das Leben der Bürgerinnen und Bürger leichter und ermöglichen einen bequemeren Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen. Das wird zu einer spürbaren Erleichterung im Alltag und zum Vertrauen in den Staat beitragen.“

Quelle: spdfraktion.de