Betriebsrentnerinnen und Betriesbrentner sollen entlastet werden bei den Beiträgen. Worum genau es geht, erläutern die stellvertretenden Fraktionschefinnnen Bas und Mast.
Bärbel Bas:
„Es ist gut, dass der Gesetzentwurf jetzt schnell vorgelegt wird und wir die Vereinbarung im beschleunigten Verfahren umsetzen können. So kann die Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner schon zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Betriebsrentnerinnen und -rentner werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich entlastet. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen damit ab 2020 praktisch maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.
Wir erreichen dies durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.“
Katja Mast:
„Wir machen Betriebsrenten attraktiver – und das ist längst überfällig. Es ist gut, dass die Koalition hier zu einem Ergebnis gekommen ist. Alle Betriebsrentnerinnen und -rentner profitieren davon. Im Übrigen gilt die Regelung auch für Einmalzahlungen etwa aus Direktversicherungen.“