Die SPD fordert eine Mindestrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Eine sogenannte Lebensleistungsrente, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Eine neue Analyse des Handelsblatt Research Instituteunterstützt die SPD-Forderung.
Mit einer solidarischen Lebensleistungsrente soll sich Arbeit und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wieder auszahlen. Mit dieser Forderung ist die SPD in die Koalition gegangen. Es geht um Gerechtigkeit und um Zusammenhalt. Wer 40 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, muss im Alter mehr haben, als beispielsweise jemand, der nicht gearbeitet hat.
„Kein Rentensystem kann auf Dauer unverändert bestehen“
„Um den eingeschlagenen rentenpolitischen Kurs durchhalten zu können, ist eine Antwort auf die gestiegenen Risiken der Altersarmut überfällig“, heißt es in einer aktuellen Analyse des Handelsblatt Research Institute. Eine Lebensleistungsrente leiste einen wichtigen Beitrag, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs hin zu einem garantierten Mindestsicherungsniveau durchhalten zu können, betont Wirtschafsexperte Bert Rürup in dieser Studie mit dem Titel „Lebensleistungsrente: Eine überfällige Reform“. Darin heißt es weiter: „Kein Rentensystem kann auf Dauer unverändert bestehen, und Rentenpolitik besteht immer in einem Nachsteuern vor dem Hintergrund sich ändernder ökonomischer und demografischer Rahmenbedingungen.“
Rentenaufstockung: „eine richtige Antwort“
In der Bundesrepublik gibt es – anders als in der Mehrzahl der anderen Industriestaaten – keine gezielte Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung zugunsten der Renten aus niedrigen Einkommen.
Der Vorwurf, eine Rentenaufstockung in Form der solidarischen Lebensleistungsrente sei ein Verstoß gegen das ordnungspolitische Verbot der Umverteilung aus Beitragsmitteln, treffe nicht zu, hält Rürup Kritikerinnen und Kritikern entgegen. Die Aufstockung kleiner Renten von langjährig Versicherten soll aus Steuermitteln finanziert werden. „Die Höhe des beitragserworbenen Rentenanspruchs richtet sich also weiter strikt nach den versicherten Einkommen, und es gibt keine gezielte, aus Beitragsmitteln finanzierte Einkommensumverteilung“, heißt es in der Expertenbewertung.
Ein Fazit der Analyse: „Die geplante Rentenaufstockung ist […] eine richtige Antwort auf das Problem der besonders bei Geringverdienern geschwundenen Akzeptanz und Legitimation unserer Rentenversicherung.“
- Lebensleistungsrente – Eckpunkte laut Koalitionsvertrag
Wer mindestens 40 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und dennoch weniger als 30 Rentenentgeltpunkte für sein Alterseinkommen verbuchen kann, dessen erworbene Rentenentgeltpunkte sollen aufgewertet werden. - Wer trotz Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommt und bedürftig ist, soll einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten (30 Entgeltpunkte entsprechen zurzeit einer Bruttorente von 876,30 Euro in West- bzw. 811,50 Euro in Ostdeutschland).