Mit dem Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet geht die Bundesregierung stärker gegen Umsatzsteuerbetrug vor. Außerdem wird eine steuerliche Förderung der E-Mobilität eingeführt.
„In der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet stand die Haftung der Plattformbetreiber für nicht bezahlte Umsatzsteuer und die steuerliche Förderung der E-Mobilität im Mittelpunkt.
Gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel wird künftig stärker vorgegangen. Die Plattformbetreiber wie Amazon oder Ebay müssen die für die Besteuerung relevanten Daten der aktiven Händler erfassen. Vor allem aber haften die Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer. Damit wirken wir Steuerausfällen entgegen und schützen die Wettbewerbsfähigkeit steuerehrlicher Unternehmen.
Mit dem Gesetz wird außerdem eine neue steuerliche Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen eingeführt. Steuerpflichtige sollen die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeugs monatlich nur noch mit einem Prozent des halbierten inländischen Bruttolistenpreises versteuern müssen. Die neue steuerliche Förderung soll auf Fahrzeuge angewandt werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft werden. Für vor und nach diesem Zeitraum angeschaffte Fahrzeuge gilt der bisherige Nachteilsausgleich weiter, bei dem die Anschaffungskosten um die Batteriekosten gekürzt werden.“
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de