Anlässlich der Einigung der Koalition erklärt der Vorsitzende von Selbst Aktiv Karl Finke:
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen, die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen, für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Karlsruher Richter beendeten durch ihr Urteil das Ringen um das „Wahlrecht für Alle“, welches im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbart wurde.
Wir von Selbst Aktiv haben diese politische Forderung im Sinne der Mündigkeit behinderter Menschen bereits auf dem Bundesveranstaltung 2012 in Hannover thematisiert und entsprechende Anträge gestellt. Unsere Initiative aus 2012 mündete in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Dieses Vorhaben war in der vergangenen Legislaturperiode bereits Teil der Koalitionsvereinbarung, wurde jedoch nicht umgesetzt.
Daher begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv die Einigung der Regierungskoalition die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nun umzusetzen.
Ein großer Wehrmustropfen wäre es allerdings, wenn das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen nicht schon für die anstehende Europawahl gelten würde.
Denn auch wir sind Europa: Solidarisch, aktiv und inklusiv.
Quelle: spd.de – Berlin, 14. März 2019 – 035/19