Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts ermöglicht dem Bundesamt für Verfassungsschutz, noch effektiver gegen Extremisten und Verfassungsfeinde in der analogen wie digitalen Welt vorgehen zu können.
„Extremisten bedrohen unsere freie Gesellschaft. Daher benötigt unsere Demokratie einen Verfassungsschutz als Frühwarnsystem, der wirksam gegen alle Verfassungsfeinde – ob online oder offline – vorgeht. Das Internet ist kein rechts- und strafverfolgungsfreier Raum. Die Regeln der analogen Welt müssen wir auch im digitalen Raum durchsetzen. Es gilt, die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus weiter zu verbessern.
Für eine effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen werden zeitgemäße Befugnisse benötigt, dazu zählt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um im Verdachtsfall die digitale Kommunikation beispielsweise über Messenger überwachen zu können. Als Reaktion auf das Phänomen isolierter Einzeltäter sollen künftig Einzelpersonen einer erweiterten Beobachtung unterliegen können. Zudem wird der Militärische Abschirmdienst in das nachrichtendienstliche Informationssystem eingebunden.
Unser Rechtsstaat ist wehrhaft gegen Verfassungsfeinde. Vor allem ist und bleibt der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland. Mit den angepassten Befugnissen geben wir dem Bundesamt für Verfassungsschutz die notwendigen Instrumente an die Hand und werden extremistisches Gedankengut konsequent bekämpfen.“
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin auf spdfraktion.de