Johannes Fechner zur Einigung für Berufe der Rechtspflege

Bei weitem nicht jeder Anwalt hat ein hohes Einkommen!

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren geeinigt. Johannes Fechner erklärt, warum diese Einigung angemessen ist.

„Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren geeinigt. Es ist gut, dass wir uns nach langen Beratungen auch mit den Bundesländern auf die Gebührenerhöhung für Rechtsanwälte geeinigt haben. Zum 1.1.2021 werden die Anwaltsgebühren um rund 10 Prozent erhöht. Das ist maßvoll, weil die Gebühren seit 2013 nicht erhöht worden sind. Die Corona-Krise hat auch Anwältinnen und Anwälte getroffen und bei weitem nicht jeder Anwalt hat ein hohes Einkommen.

Auch Sachverständige, Sprachmittler, ehrenamtliche Richterinnen und Zeugen erhalten eine höhere Vergütung bzw. Entschädigung. Diese Berufsgruppen sind wichtiger Teil der Rechtspflege und unseres Rechtsstaats. Wir sind Sie auf ihre Unabhängigkeit und ihre hohe Qualität der Arbeit angewiesen.

Wir werden das Gesetz nächste Woche im Bundestag beschließen, so dass es zum 1.1.2021 in Kraft treten kann.“

Statement von Johannes Fechner auf spdfraktion.de