Das Arbeitsschutzkontrollgesetz steht. Es adressiert in einmaliger Art und Weise die Verantwortung an die Inhaber der Fleischfabriken und sorgt durch Kontrollen für die Einhaltung der Vorschriften.
Die Regierungsfraktionen haben sich inhaltlich auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Das Gesetz wird noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Bundestag beraten.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, der stellvertretende Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, und Stephan Stracke, sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe äußern sich dazu:
Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:
„Wir greifen entschlossen in den Fleischfabriken durch. Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden Realität für alle Beschäftigten der Branche. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz steht. Es adressiert in einmaliger Art und Weise die Verantwortung an die Inhaber der Fleischfabriken und sorgt durch Kontrollen für die Einhaltung der Vorschriften. Damit wird ein Geschäftsmodell beendet, dass es viel zu lange gab. Ein Geschäftsmodell, dass durch Corona nochmal seine übelsten Seiten offenbart hat. Die Fleisch-Lobby, die das Gesetz verhindern wollte, hat sich getäuscht und zu früh gefreut. Werkverträge werden im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten, wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. In der Fleischverarbeitung gilt auch ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur per Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen und baut deshalb die Rechte der Arbeitnehmer aus. Wir grenzen das Handwerk klar ab. Wir stehen damit für den Wert der Arbeit.“
Hermann Gröhe, stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz schaffen wir Ordnung auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie. Wir stärken unternehmerische Verantwortung, Arbeitnehmerrechte, Sozialpartnerschaft und staatliche Kontrollaufgaben. Kontrollen in der Vergangenheit und Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen haben gezeigt, dass es in nicht unerheblichem Umfang zu unhaltbaren Zuständen bei den Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen gekommen war. Nach dem Selbstverpflichtungen in der Vergangenheit nicht zu durchgreifenden Veränderungen geführt haben, sind der Gesetzgeber und die staatlichen Kontrollbehörden aufgefordert, durch geänderte Rahmenbedingungen für die Fleischindustrie Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Diesen Verpflichtungen kommen wir nach, in dem wir Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend verbieten. Bei der Fleischverarbeitung soll es zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen möglich sein, Zeitarbeit – nicht aber Werkverträge – tarifvertraglich in begrenzten Umfang zu ermöglichen, bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität.
Eine fälschungssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit und deutlich verstärkte Kontrollen auch bei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte werden dafür sorgen, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden.“
Stephan Stracke, sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe:
„Die Koalition macht ernst und räumt mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz bei den Missständen in der Fleischindustrie auf. Im Kerngeschäft der industriellen Fleischproduktion dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Werkverträge und Leiharbeit sind nicht mehr zulässig. Damit sorgen wir für klare Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz und Arbeitsrecht. Gleichzeitig setzen wir gemeinsam mit den Ländern auf eine konsequente Überwachung der Betriebe.
Im Gegensatz zu den Schlachthöfen gibt es bei Betrieben der Fleischverarbeitung Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen. Um den Betrieben die notwendige Flexibilität zu erhalten, ermöglichen wir ihnen, die Zeitarbeit in engen Grenzen zunächst weiter zu nutzen. Für die Zeitarbeitnehmer gelten die gleichen Arbeitsbedingungen und dieselbe Bezahlung wie für die Stammbelegschaft. Missbrauch von Zeitarbeit ist nicht möglich. Der Einsatz steht unter Tarifvorbehalt. Wir erwarten daher von den Tarifvertragsparteien der Fleischwirtschaft, die Gestaltungschance des Gesetzgebers verantwortungsvoll zu ergreifen und Tarifverträge zu vereinbaren. Damit stärken wir zugleich die Tarifbindung in der Branche.
Das Fleischerhandwerk ist nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es seine selbst hergestellten Erzeugnisse direkt an den Kunden abgibt. Deshalb nehmen wir das Handwerk weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Dies erreichen wir dadurch, dass wir bei Metzgerbetrieben mit mehreren Verkaufsfilialen das Verkaufspersonal und Auszubildende beim Schwellenwert von 49 Mitarbeitern herausnehmen.“
Statement von Koalitionsfraktionen mit Katja Mast auf spdfraktion.de