Der Bundestag hat die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Das war längst überfällig, sagen die beiden SPD-Fraktionsvizes Dirk Wiese und Sönke Rix.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Heute schlagen wir ein neues Kapitel in der Rechtspolitik auf, indem wir für mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte einerseits und für mehr Selbstbestimmung von Frauen andererseits sorgen. Mit der Streichung des § 219a StGB müssen Ärztinnen und Ärzte keine Strafverfolgung mehr befürchten, nur weil sie sachgerecht über ihre Arbeit informieren. Und Frauen können sich niedrigschwelliger und gezielter informieren, um für sich und ihre Familien die richtige Entscheidung zu treffen.
Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen von praktizierenden Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Mittels Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten wir, das es auch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst. So bleibt auch künftig irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen verboten.“
Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Mit der heutigen Streichung des § 219a bekräftigt die Ampel-Koalition ihren Anspruch „Mehr Fortschritt wagen“. Wir stehen für eine gesellschaftliche Modernisierung – die auch in der Frage § 219a längst überfällig, aber mit der Unionsfraktion in der Vergangenheit nicht durchzusetzen war. Mit diesem Schritt lösen wir das Paradoxon auf, in reguliertem Rahmen einen Schwangerschaftsabbruch zu erlauben, die umfassende Information darüber aber zu verbieten. Vor allem aber geben wir mit der Streichung des §219a ungewollt schwangeren Frauen einen wichtigen Teil ihrer Selbstbestimmung zurück.“
Quelle: spdfraktion.de