Seit dem 01. Januar 2016 gilt in den börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen eine Frauenquote von 30% bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten. Betroffen sind von dieser Regelung etwa 100 Unternehmen. Diese Regelung ist aber als wichtiges Signal zu sehen und wird bestehende Barrieren überwinden. Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner äußerte sich in einem Statement positiv zu diesem Gesetz, da derzeit in den Vorständen von Unternehmen nur 5,2% der Positionen von Frauen besetzt sind. In Aufsichtsräten sind es 21,4%.