Dem Grundgesetz verpflichtet – Tierschutz ist Staatsziel
2002 wurde das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert. Eine Überarbeitung der Regelungen im Tierschutzgesetz wurde zwischen den Ampelparteien im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Am 24.05. ist der Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes durch das Kabinett beschlossen worden.
„Wir als SPD-Bundestagsfraktion freuen uns, dass die Novelle heute im Kabinett beschlossen wurde. Damit können wir nun in ein konstruktives parlamentarisches Verfahren einsteigen, an dessen Ende für die SPD-Fraktion substanzielle Verbesserungen für unsere Nutz- und Heimtiere und andere Tiere stehen müssen. Gerade mit Blick auf die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes müssen wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Denn es gibt nach wie vor noch Defizite, die dringend angegangen werden müssen. Wir sind heute in etlichen Bereichen sehr viel schlauer. Diese Erkenntnisse müssen in den parlamentarischen Prozess einfließen. Das Ende der Anbindehaltung und das Ende von Qualzuchten sind für uns politische Prämissen bei der Novelle des Tierschutzgesetzes.“
Quelle: spdfraktion.de