Hausarztgänge erleichtern und Versorgung auf dem Land verbessern

Das Bundeskabinett hat am 22.05.2024 den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der ambulanten Gesundheitsversorgung beschlossen. Damit soll der strukturelle Notstand von Hausarztpraxen insbesondere in ländlichen Regionen abgefedert werden.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten muss dringend gestärkt werden. Schon heute haben Menschen Probleme einen Termin beim Facharzt zu finden, zeitnah Beratung zu bekommen oder sie werden zwischen den Zuständigkeiten unterschiedlicher Leistungsträger hin und her verwiesen. Ich bin sehr froh darüber, dass Minister Lauterbach gerade in Zeiten knapper Kassen und des Fachkräftemangels den Mut hat, an die strukturellen Probleme heranzugehen. Vieles ist über Jahre liegen geblieben. Mit dem Gesetz werden wir die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen stärken und besser an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausrichten. Gerade vor Ort braucht es erreichbare und verlässliche Angebote und Ansprechpersonen. Den Kommunen und Regionen geben wir mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten, den Patientenorganisationen mehr Mitspracherechte. Vernetzung und Kooperation soll sich lohnen, davon profitieren auch die Ärztinnen und Ärzte und die übrigen Gesundheitsberufe.

Mir persönlich ist sehr wichtig: Die Hilfsmittelversorgung in Sozialpädiatrischen Zentren und in medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen wird deutlich vereinfacht. Künftig sollen die Genehmigungen durch die Krankenkassen entfallen, wenn die Einrichtung die Mittel verordnet hat. Das erleichtert den betroffenen Familien das Leben ganz konkret.“

Heike Baehrensgesundheitspolitische Sprecherin:

„Viele Hausärzte arbeiten in vollen Praxen am Limit. Daher freut es mich, dass wir sie mit diesem Gesetz in mehrfacher Hinsicht entlasten. In Zukunft werden sie ihre Leistungen ohne Obergrenze oder Kürzungen abrechnen können und mit der jährlichen Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch Erkrankter können unnötige Praxisbesuche für Folgerezepte vermieden werden. Die Entbudgetierung wird den Hausarztberuf attraktiver machen.

Auch bin ich sehr froh, dass der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung erleichtert und es in Zukunft mehr psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche geben wird. Wir stärken die Stimme der Pflege durch erweiterte Rechte beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Es ist unbedingt nötig, dass die Expertise der Pflegeprofession nicht nur gehört wird, sondern dass sie bei entscheidenden Fragen auch mitentscheidet.“

Quelle: spdfraktion.de