Fristverlängerung für Baukindergeld hilft bauwilligen Familien
Die Bundesregierung plant, den Förderzeitraum für das Baukindergeld um weitere drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Damit entspricht das Kabinett der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion, die eine Verlängerung zur Überbrückung coronabedingter Verzögerungen angeregt hat. Die Verlängerung ermöglicht bauwilligen Familien größere Planungssicherheit und Klarheit.
„Viele Familien hatten wegen coronabedingter Verzögerungen bei der Beantragung von Bauanträgen, Schwierigkeiten rechtzeitig zum Jahresende 2020 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorzulegen. Deshalb will die Bundesregierung den Zeitraum für die Gewährung dieser staatlichen Förderung bis zum 31. März 2021 verlängern. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung, da sie Familien hilft, trotz der Folgewirkungen der Corona-Pandemie, das Baukindergeld fristgerecht zu beantragen. Die Verlängerung ist ein wichtiger Baustein für eine weiterhin wirksame Familienförderung und sichert in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch nachhaltige Impulse für die Bauwirtschaft. Die Verlängerung des Förderzeitraums muss noch vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen werden und wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
Das Baukindergeld fördert seit September 2018 den Bau oder den Kauf von selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern für Familien mit Kindern in Deutschland. Für jedes Kind werden 12.000 Euro in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro ausgezahlt. Bis Ende August 2020 hatten bereits mehr als 260.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Vor allem Familien mit geringerem oder mittlerem Einkommen haben bislang von dem staatlichen Zuschuss profitiert. Nach Angaben der KfW-Bankengruppe haben mehr als 60 Prozent der Bezieher ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro jährlich.“
Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitscher Sprecher auf spdfraktion.de