Völlige Gleichstellung erreicht
An diesem Freitag hat das Parlament eine historische Entscheidung getroffen. In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten mit Mehrheit für einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 18/6665, 18/12989) gestimmt. Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus. Damit ist es Homosexuellen ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, eine Ehe auf den Standesämtern zu schließen – genau wie heterosexuelle Paare. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit vielen Jahren gekämpft.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Damit erlangen schwule oder lesbische Ehepaare auch das volle Adoptionsrecht, was bedeutet: Sie können gemeinsam Kinder adoptieren.
Im Plenum des Bundestages sagte der Vorsitzende der SPD-Fraktion Thomas Oppermann, er freue sich sehr, denn auf diese „wichtige gesellschaftliche Entscheidung haben viele Menschen lange gewartet“. Oppermann machte deutlich, dass in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal im Bundestag über die Ehe für alle debattiert worden sei, das der vorliegende Gesetzentwurf 2015 im Bundesrat beschlossen und 2016 im Bundestag beraten wurde und somit genügend Zeit gewesen sei, sich intensiv und mit der gebotenen Ernsthaftigkeit mit dem Thema zu befassen.
Niemandem wird mit der Ehe für alle etwas genommen
Er erklärte auch, warum es keiner Grundgesetzänderung bedarf, denn dort stehe die Ehe unter besonderem Schutz als Verantwortungsgemeinschaft – was auch mit der Ehe für Homosexuelle so bleibe. Oppermann: Diese Entscheidung ist gut für das Parlament und gut für die Menschen, denn „unterschiedliche Lebensentwürfe gehören zum Alltag“. Er machte auch ganz deutlich: Mit der Ehe für alle „wird vielen etwas gegeben, aber niemandem etwas genommen“. Oppermann mahnte aber auch Respekt für diejenigen an, die in der Abstimmung gegen die Ehe für alle gestimmt haben.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl betonte, wie lange und beharrlich sich die SPD-Fraktion für diese Abstimmung eingesetzt habe, die der Koalitionspartner aber partout nicht wollte. Sie zitierte eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach der 82 Prozent der Deutschen für die Ehe für alle sind. Es gebe vielfältige Formen des Zusammenlebens. „Das ist Realität“. Und dem müsse sich die Politik stellen. Für Högl ist es eine nicht zurechtfertigende Diskriminierung, hier nach dem Geschlecht zu unterscheiden.
Dass dies ein großer Tag vor allem für diejenigen ist, die seit den 60er-Jahren für mehr Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung kämpfen, daran erinnerte Johannes Kahrs. Der Beauftragte der SPD-Fraktion für die Belange Homosexueller dankte allen Unterstützerinnen und Unterstützern und schloss seine Rede mit Kritik an Bundeskanzlerin Merkel und der Unionsfraktion. Sie hätte zu lange an ihrer Blockadehaltung festgehalten.
Karl-Heinz Brunner, SPD-Mitglied des Rechtsausschusses, wies darauf hin, dass es für die Ehe für alle Unterstützung aus allen Fraktionen gebe, worüber er sehr gerührt sei. Brunner: „Keiner wird seiner Rechte beraubt, sondern wir bringen Leute zu ihrem Recht“.
Zur Umsetzung:
Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können bei den Standesämtern ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Das erfolgt dann rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Das ist wichtig für die Stichtage zur Berechnung des Versorgungs- oder Zugewinnausgleichs bei einer eventuellen Scheidung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden können. Lebenspartner, die keine Ehe eingehen wollen, führen ihre Lebenspartnerschaft fort.
Quelle: spdfraktion.de