Zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 1. Juni 2017 erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist heute ein weiterer wichtiger Meilenstein in einer langen Reihe von gleichstellungspolitischen Meilensteinen in dieser Legislaturperiode gelungen.
Durch das fraktionsübergreifende und durch die Zivilgesellschaft getragene Bündnis „Nein heißt Nein“ haben wir im vergangenen Jahr den Grundstein für die Ratifizierung gelegt. Die zentrale Forderung der Istanbul-Konvention ist, alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Diese Forderung wurde nach langer Diskussion im Sommer 2016 durch die Reform des Sexualstrafrechts erfüllt
Damit haben wir die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen maßgeblich gestärkt.
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention stehen wir aber nicht am Ende eines Prozesses, sondern am Anfang. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, die geschaffenen Standards im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen dauerhaft aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln. Deshalb brauchen wir in der kommenden Wahlperiode ein 3. Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Istanbul-Konvention im Alltag der Menschen Wirklichkeit wird und in der Rechtsprechung angewendet wird. Deshalb fordern wir die Länder auf, für Angehörige von Justiz, Ermittlungsbehörden und Polizei entsprechende Fortbildungen anzubieten. Denn nur wenn Gewalt gegen Frauen erkannt wird, kann sie auch bekämpft und geahndet werden.
Quelle: spd.de