Am 01.11.23 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz wollen wir unsere Völkerstrafverfahren in Deutschland noch besser machen. Wir freuen uns, diesen Gesetzentwurf nun im Parlament zu beraten, denn die Fortschritte sind immens: So sollen die Rechte von Opfern weiter gestärkt und queere Menschen explizit unter den Schutz des Völkerstrafrechts gestellt werden.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Deutschland hat eine Vorreiterrolle bei der Verfolgung von Völkerverbrechen. So konnten hier weltweit erstmals Täter wegen Staatsfolter in Syrien verurteilt werden. Das verdanken wir ganz besonders der sehr guten Arbeit des Generalbundesanwalts und unserer Gerichte. Diese Völkerstrafverfahren wollen wir weiter verbessern, indem wir die Rechte der Opfer stärken und die Prozesse für fremdsprachige Menschen noch besser zugänglich machen. Wir wollen den Gesetzentwurf nun zügig im Parlament beraten.“
Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher:
„In enger Zusammenarbeit mit den Verbänden ist uns etwas Historisches gelungen: Als erster und bisher einziger Staat weltweit wollen wir queere Menschen auch explizit unter den Schutz des Völkerstrafrechts stellen. Wir wollen ausdrücklich regeln, dass queerfeindliche Verfolgung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein kann. Denn für uns ist klar: Der Schutz vor Verfolgung wegen des Geschlechts schließt auch eine Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität sowie Geschlechtsmerkmalen (SO-GISC) ein. Die Rechtsauffassung hat sich auch international entsprechend weiterentwickelt. Ich appelliere an die internationale Staatengemeinschaft, diesen Schutzauftrag ebenfalls zu erfüllen und eine historische Schutzlücke zu schließen.“
Quelle: spdfraktion.de