Die Kritik des österreichischen Bundeskanzlers an der Finanztransaktionsteuer hält einer genauen Betrachtung nicht Stand. Die Besteuerung des Aktienhandels ist der erste Schritt zu einer umfassenden Finanztransaktionsteuer. Kleinanleger werden nicht spürbar belastet, da sie Aktien zur Vermögensbildung erwerben und nicht auf kurzfristige Veräußerungsgewinne aus sind.
„Die Finanztransaktionsteuer führt zu einer fairen Besteuerung des Finanzsektors, welcher weder der Umsatzsteuer noch einer besonderen Rechtsverkehrsteuer unterliegt.
Die Kritik des österreichischen Bundeskanzlers, Sebastian Kurz, dass die Steuer nur den Aktienhandel erfasst und Kleinanleger belastet, hält einer genauen Betrachtung nicht Stand.
Die Besteuerung des Aktienhandels ist der Einstieg in eine umfassendere Besteuerung von Finanztransaktionen. Wer diesen ersten Schritt nicht unternimmt, kann dem Ziel einer Steuer mit breiter Bemessungsgrundlage nicht näherkommen. Der Vorschlag für eine Finanztransaktionsteuer sieht außerdem lediglich Mindestbedingungen vor. Mitgliedstaaten haben deshalb die Möglichkeit, den Handel mit weiteren Finanzprodukten in die Steuer einzubeziehen.
Die Finanztransaktionssteuer wird Kleinanleger nicht spürbar belasten. Sie erwerben Aktien für die Vermögensbildung und halten sie deshalb entsprechend lange. Eine nennenswerte Belastung stellt die Steuer nur für Anleger dar, die auf kurzfristige Spekulationsgewinne aus sind und ihre Aktien häufig kaufen und verkaufen.“
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de