Die Pflicht zur Hofabgabe ist verfassungswidrig. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem heute veröffentlichten Beschluss über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich bestätigt.
„Mit ihrem ‚Nein‘ zur Hofabgabeklausel stützen die Verfassungsrichter in Karlsruhe die Position der SPD-Bundestagsfraktion, deren Ziel die vollständige Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung bleibt. Sie ist unzeitgemäß, ungerecht und stellt einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit dar, urteilt der Erste Senat.
Die Verfassungsrichter weisen außerdem daraufhin, dass die Hofabgabeverpflichtung ‚nur noch eine kleine Gruppe von Landwirten erfasst und ihnen damit im Vergleich zu anderen Landwirten eine unangemessene Last zumutet‘. Darauf hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon in den Beratungen zur Novelle vom 1. Januar 2016 hingewiesen. Leider scheiterte die vollständige Abschaffung am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Nach der Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter sind wir als SPD-Bundestagsfraktion fest entschlossen, dieses Thema wieder auf die Agenda zu setzen. Die Verfassungsrichter haben einen klaren Auftrag erteilt. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die richtigen Weichen zu stellen.“
Ursula Schulte, stellvertretende Sprecherin auf spdfraktion.de