Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Damit wollen wir insbesondere klimafreundliches Verhalten steuerlich fördern. Außerdem sollen Beschäftigte steuerliche Erleichterungen erhalten.
„Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die steuerliche Förderung von umweltfreundlicher Mobilität: Die Steuervorteile für privat genutzte betriebliche Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge wollen wir bis zum Jahr 2030 verlängern. Damit wird die private Nutzung dieser Fahrzeuge auch weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises bewertet und die Versteuerung halbiert. Das kostenfreie Aufladen des Elektro- oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers soll nun bis zum Jahr 2030 steuerfrei bleiben, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Daneben wollen wir eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge einführen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wir mit dem Gesetzentwurf entlasten. So ist geplant, dass Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers künftig steuerfrei sind, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers dienen. Darüber hinaus wollen wir Beschäftigten mehr Vorteile bei Dienstreisen einräumen: Die Verpflegungspauschalen sollen erhöht werden. Bei mehrtägigen Dienstreisen von 24 Euro auf 28 Euro pro Tag, bei einer Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden von 12 Euro auf 14 Euro. Wir planen einen neuen Pauschalbetrag für Berufskraftfahrer, die künftig pauschal 8 Euro am Tag ansetzen können, wenn sie im Dienstfahrzeug übernachten.
Wir begrüßen die geplanten Maßnahmen. Die CDU/CSU hat hingegen bereits Gesprächsbedarf betont. Wir hoffen, dass CDU/CSU sich ebenfalls zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität bekennen und sich nicht gegen die geplanten Entlastungen von Beschäftigten stellt.“
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher auf spdfraktion.de