Beschäftigte, die bereits 2019 in Kurzarbeit waren, können jetzt weiter Kurzarbeitergeld beziehen. Fraktionsvizin Katja Mast begrüßt, dass der Bundesarbeitsminister die Neuregelung auf den Weg gebracht hat.
„Kurzarbeit ist ein zentrales Instrument in der Corona-Pandemie. Es ist absolut richtig, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil es jetzt erneut der aktuellen Situation anpasst. Dass er es jetzt für Unternehmen und Beschäftigte verlängert, die bereits 2019 in Kurzarbeit waren, ist ein wichtiger Stabilisator in unsicheren Zeiten. Sonst würde vielen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Arbeitslosigkeit drohen. Denn das Kurzarbeitergeld ist befristet. Mit der Neuregelung haben auch Arbeitgeber, die in diesem Zeitraum im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, durch die verlängerte Bezugsdauer mehr Planungssicherheit.“
Statement von Katja Mast auf spdfraktion.de