Der Bundestag hat weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Bereits Anfang Juni hatte die Bundesregierung die Bezugsfrist beim Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre verlängert.
Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft. Gelten sollen sie befristet bis zum 31. Dezember 2010.
„Das Kurzarbeitergeld hat bislang mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze gesichert“, sagte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz in der Bundestagsdebatte. Das Förderinstrument wirke zielgerichtet und zielgenau.
Kurzarbeit hilft Beschäftigten und Unternehmen, gemeinsam durch die Krise zu gehen. Die Bundesregierung und die Tarifpartner von Gewerkschaften und Arbeitgebern hatten sich Ende April auf weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld verständigt.
Längere Bezugsdauer und stärkere Entlastung
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2009 in Kurzarbeit gehen.
Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit angewiesen hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet.
Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Gesamtunternehmen oder einzelnen Betriebsteilen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt.
Das Kurzarbeitergeld wird so einfach wie möglich gestaltet. So soll etwa eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig machen.
Vorteile bei Weiterbildung
Bislang haben die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen, erstattet. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, werden bereits für diese Zeit die Beiträge sogar sofort und bis zu 100 Prozent übernommen. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum Ende des Jahrs 2010.
Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für das Kurzarbeitergeld aus konjunkturellen Gründen in diesem Jahr 2,1 Milliarden Euro eingeplant. Im 1. Quartal 2009 wurden dafür 230 Millionen Euro ausgegeben.
Nach jüngsten verfügbaren Zahlen der BA gab es im März 2009 rund 1,11 Millionen Kurzarbeiter aus konjunkturellen Gründen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen im Jahresschnitt mit 1,3 Millionen Kurzarbeitern.
Ausbildung auf hohem Niveau sichern
Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich zudem einig, dass auch im Krisenjahr die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf einem hohen Niveau gesichert werden soll.
Sichergestellt wird: Auch übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte können direkt in Kurzarbeit gehen, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt wurde.