Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
Die Rechtspolitiker der Koalition haben sich darauf geeinigt, den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften zu unterstützen und in dessen Rahmen einen eigenen Straftatbestand zur Bestrafung von behindernden Gaffern einzuführen.
„Angriffe gegen Polizeibeamte, aber auch gegen Rettungskräfte sind nicht zu tolerieren, deshalb erhöht der Gesetzesentwurf zurecht das Strafmaß für Attacken gegen Polizisten und Rettungskräfte. Wer sich für die Sicherheit der Allgemeinheit einsetzt, muss strafrechtlich besser geschützt sein. Gerade Rettungskräfte engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Bürger, deshalb müssen Angriffe auf sie schärfer unter Strafe gestellt werden. Die Rechtspolitiker von SPD und Union unterstützen deshalb den von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften und werden diesen nur an wenigen Stellen ergänzen.
Wir stellen klar, dass auch Gerichtsvollzieher zukünftig von der Strafvorschrift geschützt sind.
Immer öfter werden bei Verkehrsunfällen Rettungskräfte durch Gaffer behindert. Deshalb werden wir das Behindern von Helfern unter Strafe stellen. Wer Rettungskräfte behindert, gefährdet die Rettung der Opfer. In einem neuen Paragrafen 323 c Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) werden wir regeln, dass sich strafbar macht, wer bei Unglücksfällen eine Person, die Hilfe leisten will, behindert.
Nachdem wir schon das Fotografieren und das Zur-Schau-Stellen von verletzten Unfallopfern unter Strafe gestellt haben, werden wir diese Vorschrift erweitern, damit auch das Fotografieren und Zur-Schau-Stellen von verstorbenen Unfallopfern strafbar ist. Denn die Veröffentlichung von solchen Fotografien entwürdigt das Andenken der verstorbenen Opfer.“
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