Bahn frei für Balkonkraftwerke
Der Bundestag verabschiedet heute Modernisierungen des Wohnungseigentumsrechts. Mit der Reform werden die Möglichkeiten zur virtuellen Eigentümerversammlungen erleichtert und Wohnungseigentümer:innen sowie Mieter:innen in die Lage versetzt, mit Balkonkraftwerken ihre Energiekosten zu senken.
Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:
„Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes stärken wir die Energiewende in den eigenen vier Wänden. Ab sofort dürfen Mieter:innen und Eigentümer:innen Steckersolargeräte grundsätzlich an ihren Balkons installieren. Ein Veto der Eigentümergemeinschaft steht diesem Wunsch dank einer gesetzlichen Privilegierung nicht mehr im Wege. Damit ermöglichen wir einen effektiven und unbürokratischen Weg, die privaten Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Viele Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer haben den Wunsch, Eigentümerversammlungen auch digital durchführen zu können. Gerade für die kurzfristige Beantragung von Fördergeldern oder kleinere Absprachen bei Bauvorhaben werden flexiblere Instrumente neben der Einberufung einer Präsenzversammlung für erforderlich gehalten. Wir ermöglichen darum in Zukunft virtuelle Eigentümerversammlung, wenn sich mindestens drei Viertel aller Mitglieder für diese Option entschieden haben. Da gerade ältere Menschen sich an die SPD-Bundestagsfraktion gewendet haben mit großer Sorge, künftig von den Versammlungen ausgeschlossen zu sein, haben wir vorgesorgt: Bis 2028 muss mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzveranstaltung stattfinden. Außerdem wurde klargestellt, dass der Ausschluss von Personen, die zwar willens aber technisch nicht in der Lage sind, an virtuellen Versammlungen teilzunehmen, zu einer unbilligen Benachteiligung führt.“
Quelle: spdfraktion.de