Schwangerschaftsabbruch: Ärztinnen und Ärzte nicht kriminalisieren

Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen ist für die SPD-Bundestagsfraktion aber klar: Der § 219a des Strafgesetzbuches kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, selbst wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben. Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Abschaffung dieses Paragrafen vorsieht, informiert Eva Högl.

„Die SPD-Bundestagsfraktion wird heute einen Gesetzentwurf beschließen, dass der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches abgeschafft werden soll.

Wir werden jetzt mit den anderen Fraktionen eine gemeinsame interfraktionelle Initiative ausloten.

Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Gießen ist für uns aber klar: Der § 219a kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, selbst wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben.

Auch wird das Recht der Frauen, sich sachlich zu informieren und frei eine Ärztin oder einen Arzt wählen zu können durch diese Vorschrift unzumutbar eingeschränkt. Diese Situation können wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen. Der § 219a passt nicht mehr in die Zeit.“

Statement von Eva Högl auf spdfraktion.de