SPD-AsJ: Es ist Zeit für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes

Pressemitteilung - 106/20: SPD-AsJ: Es ist Zeit für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes     Berlin, 07. November 2020  –  106/20 SPD-AsJ: Es ist Zeit für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes Anlässlich der 1. Lesung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (AsJ) Harald Baumann-Hasske:

Zeit wird’s!

Etliche Gerichtsentscheidungen quer durch alle Instanzen und alle Bundesländer zeigen, dass es angesichts einer andauernden Pandemie erforderlich ist, das Infektionsschutzgesetz anzupassen. Der Parlamentsvorbehalt verpflichtet den Gesetzgeber dazu, die wesentlichen Normen selbst festzulegen, das heißt, sich auch über die Tatbestandvoraussetzungen und Rechtsfolgen zu definieren, so dass Inhalt, Zweck und Ausmaß klar sind. Es ist auch damit umzugehen, dass Grundrechtseinschränkungen mit fortschreitender Pandemiedauer immer größeren Anforderungen genügen muss.

Die AsJ fordert den Bundestag auf, zwischen Schutz der Bevölkerung einerseits und Schutz und Garantie der Grundrechte andererseits ein vernünftiges Maß zu finden:

– Alle Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, müssen hinreichend bestimmt sein.
– Alle Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen – aber auch alle anderen -, müssen zeitlich befristet werden.
– Alle Maßnahmen, die getroffen werden, müssen fortlaufend in ihrer Wirkung beobachtet und überprüft werden.
– Alle Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, müssen dem jeweiligen Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Forschung entsprechen.
– Alle Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, müssen begründet werden. Nur so können Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen verstehen und Gerichte sie angemessen überprüfen.

Da die Maßnahmen des IfSG regelmäßig zu erheblichen Einschränkungen in das gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Leben der Menschen führen, seien „Haltelinien“ dringend geboten. Niemand, kein Einzelner und keine gesellschaftliche Gruppe, darf diskriminiert, isoliert oder gar ausgeschlossen werden, nur weil diese Personen vermeintlich besonders durch die Infektionen – wie derzeit das Coronavirus – gefährdeter sind als andere. Niemand, keine Person und kein Unternehmen darf ohne Not in wirtschaftliche Existenzprobleme getrieben werden. Jede und Jeder in unserer Gesellschaft muss Solidarität erfahren und auch in schwierigen Zeiten ein Mindestmaß an Teilhabe garantiert bekommen.

​​​​​​​Es liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers, dies zu sichern. Und es liegt in der Verantwortung der Länder, dies dann mit Augenmaß umzusetzen.  

Herausgeber: Lars Klingbeil
Redaktion: Ingrid Herden und Bianca Walther
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