SPD-Fraktion setzt sich bei Bund-Länder-Finanzreform durch

Privatisierung von Autobahnen ausgeschlossen

Die Spitzen der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion haben noch offene Fragen bei der geplanten Bund-Länder-Finanzreform geklärt. Das Kooperationsverbot wird durchbrochen, eine Privatisierung von Bundesautobahnen ausgeschlossen.

Rückblick: Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen hatten sich die Länder mit der Bundesregierung – ohne Beteiligung des Parlaments – im Dezember 2016 auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen für die Zeit nach 2019 verständigt.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen lässt sich verkürzt so zusammenfassen: Der Bund übernimmt künftig eine deutlich stärkere Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Bundesländern. Alle Länder erhöhen durch die Reform ihre Einnahmen. Der Bund wird durch die Einigung von 2020 an jährlich mit rund 10 Milliarden Euro finanziell belastet – Tendenz steigend.

Um dieser gestiegenen Verantwortung besser gerecht werden zu können, erhält der Bund in einigen Feldern zusätzliche Kontroll- und Steuerungsrechte.

Neben diesen Finanzfragen steht politisch vor allem das Vorhaben im Fokus, mit der Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes von 2021 an den Bau, die Planung und die Verwaltung der Autobahnen und weitere Bundesstraßen neu zu organisieren. Es ist Teil dieses umfangreichen Gesetzespakets mit 13 Änderungen des Grundgesetzes und zahlreichen einfachgesetzlichen Änderungen.

Der Bundestag hatte die Bund-Länder-Finanzreform bereits in 1. Lesung debattiert. Die im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen werden nun in die Gesetzesvorlagen eingearbeitet und den Abgeordneten zugeleitet. In der kommenden Sitzungswoche soll dann das Parlament darüber abstimmen. Wegen der Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig; das gilt auch für den Bundesrat.

 

Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen

Vor allem bei dem Thema Autobahngesellschaft gab es zunächst Meinungsunterschiede zwischen den Fraktionen von SPD und Union. Denn der dazu gehörende Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium sah weitreichende Möglichkeiten vor, damit sich Banken, Versicherungskonzerne und andere institutionelle Investoren umfangreich an den Autobahnen in Deutschland beteiligen können. Dem hat die SPD-Fraktion einen Riegel vorgeschoben.

Am Mittwochnachmittag einigten sich SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, Unionsfraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt auf die Klärung noch offener Punkte des Gesamtpakets.

Nun steht fest: Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen, weder ganz noch teilweise. In intensiven und schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben die Sozialdemokraten zwei weitere Grundgesetz-Änderungen durchgesetzt. Damit und mit vielen einfachgesetzlichen Änderungen haben sie sichergestellt, dass der Regierungsentwurf weiter verbessert wurde, so dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind.

Thomas Oppermann sagt: „Die Bundesautobahnen gehören den Bürgerinnen und Bürgern, die dafür auch schon mal bezahlt haben.“

 

Kooperationsverbot wird aufgebrochen

Als „bahnbrechend“ bezeichnete Oppermann die geplante Durchbrechung des so genannten Kooperationsverbotes. Künftig darf der Bund in die Bildungsinfrastruktur in finanz-schwachen Kommunen investieren. Oppermann: „Der Investitionsstau wird jetzt Schritt für Schritt abgebaut“. Ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro kann starten.

 

Einfacherer Zugang zur digitalen Verwaltung

Darüber hinaus entsteht mit dem Online-Zugangsgesetz der digitalen Verwaltung ein wichtiger Schub, der den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsleistungen erheblich vereinfacht.

 

Erweiterter Unterhaltsvorschuss

Zu guter Letzt findet sich in dem Gesamtpaket noch eine großartige Neuerung, die fast einer Million alleinerziehender Eltern und ihren Kindern das Leben deutlich erleichtern wird: Der Unterhaltsvorschuss, der gezahlt wird, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird deutlich ausgebaut, und zwar so, wie die SPD-Fraktion das auf ihrer Klausur im September 2016 beschlossen hat:

Erstens wird die Altersgrenze angehoben von jetzt 12 auf 18 Jahre. Zweitens wird die bisherige zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren Bezugsdauer abgeschafft. Der Bund beteiligt sich nach der Ausweitung deutlich mehr an den Kosten des Unterhaltsvorschusses. Da es für Alleinerziehende besonders schwer ist, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren, ist diese Reform ein echtes Plus an sozialer Gerechtigkeit in unserem Land.

Die Neuregelung soll bereits im Sommer 2017 in Kraft treten.

Thomas Oppermann: „Ich bin mit der Einigung außerordentlich zufrieden“.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben noch offene Punkte bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geklärt. Nun kann das geänderte Gesetzespaket, das mit etlichen Grundgesetzänderungen versehen ist, dem Bundestag zur abschließenden Beratung vorgelegt werden. Im Ergebnis zeigt sich ein durchgängiger Erfolg sozialdemokratischer Politik: ein Aufbrechen des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, verbunden mit 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen, ein gewaltiger Fortschritt für Alleinerziehende und ihre Kinder durch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sowie eindeutige Schranken gegen eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen, die es bisher nicht gab.

Quelle: spdfraktion.de