Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mehr als 84.000 Menschen mit Behinderungen dürfen in Deutschland nicht wählen, weil das Wahlgesetz sie aufgrund ihrer Lebenslage automatisch vom Wahlrecht ausschließt.
„Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Diskriminierung noch in dieser Wahlperiode abschaffen und hat schon vor Monaten den Koalitionspartner aufgefordert, sich an der Wahlrechtsänderung zu beteiligen.
Betroffen von diesem Wahlrechtsausschluss sind in erster Linie Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist. Somit wird volljährigen Staatsbürgern ein zentrales Bürgerrecht vorenthalten, was klar im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention steht. Noch können wir eine Wahlrechtsänderung in dieser Legislatur schaffen, aber CDU und CSU blockieren seit Wochen dieses Vorhaben.“
Quelle: spdfraktion.de