Zu der konkreten Ausgestaltung der Einsparungen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Kein Wunder, dass Ursula von der Leyen gerne ins Bundespräsidialamt gewechselt wäre: Hier hätte sie ihrem Faible für wolkige Absichtserklärungen nachgehen können, ohne sich um konkrete Politik kümmern zu müssen – genau dies gehört aber zu der Arbeitsplatzbeschreibung einer Bundesministerin, insbesondere, wenn sie mit dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik den Politikbereich zu verantworten hat, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von zentraler Bedeutung ist.
So bleibt die im Sparpaket vorgesehene Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen in der Arbeitsmarktpolitik völlig abstrakt: Welche konkreten Leistungen hier vorgesehen ist, konnte der Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der heutigen Sitzung des zuständigen Bundestags-Ausschusses auch auf wiederholte Nachfrage nicht benennen. Stattdessen erfolgte der gebetsmühlenartig vorgetragene Hinweis auf die im Herbst vorliegende Ergebnisse der Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Wenn aber erst dann nach Ansicht der Bundesregierung klar ist, welche Instrumente sich bewährt haben und welche nicht, wie kann sie dann bereits jetzt sagen, dass sie beispielsweise im Jahr 2011 2,0 Milliarden Euro in diesem Bereich einsparen kann? Vor dem Hintergrund der klar definierten Einsparziele ist klar, was die tatsächliche Folge der „Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen“ sein wird: Die Pflicht der Arbeitsvermittler zur Ablehnung entsprechender Anträge.
Dabei werden Lasten nur in die Zukunft verschoben: Wer heute die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen und die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, als Ermessensleistung deklariert, und damit dem Rotstift anheim stellt, sorgt dafür, dass die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen schlecht bleiben, und das Risiko besteht, dass auch in Zukunft Transferleistungen gezahlt werden müssen. Schwarz-Gelb liefert sich selber den Grund, um später die vermeintlich ‚überbordenden‘ Ausgaben für das Arbeitslosengeld II noch einmal kürzen zu müssen.
Ähnlich kurzsichtig ist auch die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-EmpängerInnen: Weiß die zuständige Ministerin zum Beispiel, dass hierdurch nach geltendem Recht auch die Anspruchsberechtigung für die Förderung der „Riester-Rente“ entfällt? Hier muss das Einkommensteuerrecht angepasst werden, damit auch weiterhin eine Förderung möglich ist. Spar-Ursula wird diesbezüglich sicherlich Herrn Dr. Schäuble konsultieren.
Kurzum: Die Bundesregierung will mit dem Sparpaket dazu beitragen, dass die „Grundpfeiler der Zukunft gestärkt werden“. Ein Unternehmen, dass mit einem derartig vagen Geschäftsplan für eine Umstrukturierung um einen Kredit bei einer Bank anstellig würde, erhielte keinen Cent – und genau so viel politischen Kredit werden die Wählerinnen und Wähler hierfür Schwarz-Gelb geben.
(Quelle: SPD-Fraktion)