Verfassungsgemäßes Wahlrecht kurzfristig machbar

Die Bundestagswahl 2009 kann problemlos auf der Grundlage eines geänderten und dann verfassungsmäßigen Wahlrechts stattfinden. Das ist das Ergebnis der Anhörung des Innenausschusses zu einem Gesetzentwurf, den die Grünen eingebracht haben. Die notwendigen Gesetzesänderungen können kurzfristig in das Bundeswahlgesetz eingefügt werden, weil sie nur die Stimmenauszählung und Mandatsverteilung betreffen und sich nicht auf die laufende Kandidatenaufstellung auswirken.

Wer anderes behauptet, vermengt die notwendigen Gesetzesänderungen aus durchsichtigen Gründen mit wahlrechtlichen Wunschvorstellungen zu einer vorgeblich unlösbaren Gemengelage. Da für die anstehende Bundestagswahl ein verfassungsgemäßes Wahlrecht erreichbar ist, darf der Gesetzgeber sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Wir begrüßen deshalb die heute erfolgte Einsetzung einer Koalitionsarbeitsgruppe aus innenpolitischen Sprechern, Berichterstattern und Justiziaren der Koalitionsfraktionen und werden auf eine kurzfristige Einigung mit den anderen Fraktionen hinwirken.

(Der innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz und der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Uwe Benneter.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion)