Ein Urteil des Landgerichts Köln sorgt im Netz gerade für Aufregung. Deshalb Vorsicht, wenn ihr Bilder aus Stockfotoquellen (im konkreten Fall Pixelio) verwendet. Es ist möglich, dass ihr euch dort – trotz eigentlich korrekter Beachtung der Nennung von Urheberechten etc. in eine Abmahnfalle begebt.
Knackpunkt ist, dass sich in eigentlich allen modernen Browsern Bilder auch einzeln per Kontextmenü anzeigen lassen – damit sieht man dann evtl. auch den eigentlich korrekt vorhandenen Urheberrechtshinweis nicht mehr: Mehr dazu bei Internet-Law.