Koalitionsfraktionen einigen sich bei Reform der Bund-Länder-Finanzen
Am frühen Mittwochabend haben SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, Unionsfraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt vor der Presse die Details der Einigung über die zahlreichen Grundgesetzänderungen erläutert.
Von 2020 an wird der Bund die Bundesländer jährlich mit knapp 10 Milliarden Euro unterstützen – Tendenz steigend. Zugleich soll der Bund mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten erhalten.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte: „Damit wird der Bund zum Garanten gleichwertiger Lebensverhältnisse“. Allerdings müssten auch die Länder weiterhin ihren finanziellen Beitrag leisten. Er sprach von einem „sehr umfassenden Gesetzeswerk“, das nun vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann.
Das komplizierte Gesetzgebungsverfahren enthält 13 Änderungen des Grundgesetzes und zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen. In der nächsten Sitzungswoche wird das Parlament abschließend über das Vorhaben beraten. Wegen der Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig; das gilt auch für den Bundesrat.
Als „bahnbrechend“ bezeichnete Oppermann die jetzt mögliche Durchbrechung des so genannten Kooperationsverbotes. Künftig darf der Bund in die Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen investieren. Oppermann: „Der Investitionsstau wird jetzt Schritt für Schritt abgebaut“. Ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro kann starten.
Mehrfache Privatisierungsbremse
Einer der größten Erfolge für die SPD-Bundestagsfraktion ist der unmittelbare und mittelbare Ausschluss einer Privatisierung der Bundesautobahnen. Hintergrund ist die Neuschaffung einer so genannten Infrastrukturgesellschaft, die von 2021 an die Planung, den Bau und Unterhalt der Bundesautobahnen übernehmen soll. Die Länder geben Befugnisse ab.
Auf Druck der SPD-Fraktion verhindert eine vierfache Bremse – auch im Grundgesetz – eine Privatisierung dieser Gesellschaft oder möglicher Tochterfirmen. Oppermann: „Die Bundesautobahnen gehören den Bürgerinnen und Bürgern, die dafür auch schon mal bezahlt haben.“
Ebenfalls in Kraft treten kann die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. Sie kommt zum 1. Juli dieses Jahres.
Oppermann betonte: Ich bin mit der Einigung außerordentlich zufrieden“.
Quelle: spdfraktion.de