Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ist ein wichtiger Schritt, um Hass und Straftaten im Netz zu bekämpfen. Im parlamentarischen Verfahren müssen aber noch Änderungen erreicht werden.

„Es ist richtig und wichtig, dass die Anbieter der sozialen Netzwerke auch gesetzlich stärker in die Verantwortung genommen werden müssen. Es ist offensichtlich, dass das bisherige Instrumentarium und die zugesagten Selbstverpflichtungen seitens der sozialen Netzwerke nicht ausreichend greifen und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gibt. Das geltende Recht sieht bereits heute vor, dass soziale Netzwerke rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer löschen müssen, sobald sie davon Kenntnis haben. Der Gesetzentwurf konkretisiert die Vorgaben zum Vorhalten eines wirksamen Beschwerdemanagements und verpflichtet die Betreiber darüber hinaus zur Vorhaltung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und zur regelmäßigen Berichterstattung über ihr Beschwerdemanagement. Diese Vorschläge sind ausdrücklich zu begrüßen.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, welche Änderungen notwendig sind, etwa beim Anwendungsbereich, zum Schutz vor Overblocking, zum Rechtsschutz vor unberechtigter Löschung oder auch beim Auskunftsanspruch. Der Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten muss auf schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen beschränkt und mit einem Richtervorbehalt versehen werden. Geprüft werden muss, wie der Rechtsschutz und Verfahren bei der Löschung von legalen Inhalten gestärkt werden kann. Und wir berücksichtigen in den Beratungen den Vorschlag, ob eine wirksame regulierte Selbstregulierung das gleiche Schutzniveau sicherstellen kann.

Wir werden Gründlichkeit walten lassen, die vorgetragene Kritik prüfen und Verbesserungsvorschläge aufgreifen. Gleichzeitig wollen wir das Gesetz zügig beraten. Voraussetzung dafür ist, dass die Union sich endlich intern einig wird, was sie eigentlich will. Eine gesellschaftliche Akzeptanz wird dieses Gesetz nur gewinnen, wenn die Sorgen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zweifelsfrei ausgeräumt werden.“

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher

Quelle: spdfraktion.de