Lange lag das Vorhaben auf Eis. Nun hat die Koalition das erste große Gesetzgebungsverfahren mit einem ihrer zentralen Anliegen für mehr Zeitsouveränität durch die Brückenteilzeit erfolgreich durchgesetzt. Ab 1.1.2019 gibt dieses Gesetz vielen Beschäftigten die Möglichkeit, in einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren in Teilzeit zu gehen und zwar ganz ohne Begründung. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass Beschäftigte anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.
„Brückenteilzeit und Rückkehrrecht sind neben dem Elterngeld und Elterngeld Plus sowie den Verbesserungen bei der Kinderbetreuung ein weiterer großer Schritt in die Arbeitswelt der Zukunft.
Die Lebenswirklichkeit von berufstätigen Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt. Von einer – meist männlichen – Vollzeittätigkeit hin zu einer wachsenden Zahl an Teilzeitmodellen, die den heutigen Bedürfnissen und Verpflichtungen entsprechen. Wir brauchen Zeit für unsere Kinder, Zeit für die Pflege unserer Angehörigen und auch Zeit für uns, um uns weiterzubilden, zu qualifizieren oder auch um soziale Arbeit leisten zu können.
Mit der Brückenteilzeit und dem Rückkehrrecht lösen wir ein Versprechen ein, das bisher fehlte und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die neuen gesetzlichen Regelungen die Beschäftigung planbarer und sicherer macht. Vielen Frauen und auch Männern ebnet die neue Regelung den Weg zurück in die Vollzeit oder die alte Arbeitszeit, damit sie aus der berüchtigten Teilzeitfalle herauskommen können.“
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin; Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin auf spdfraktion.de