Achtung: Abmahnfalle bei Pixelio

Ein Urteil des Landgerichts Köln sorgt im Netz gerade für Aufregung. Deshalb Vorsicht, wenn ihr Bilder aus Stockfotoquellen (im konkreten Fall Pixelio) verwendet. Es ist möglich, dass ihr euch dort – trotz eigentlich korrekter Beachtung der Nennung von Urheberechten etc. in eine Abmahnfalle begebt.
Knackpunkt ist, dass sich in eigentlich allen modernen Browsern Bilder auch einzeln per Kontextmenü anzeigen lassen – damit sieht man dann evtl. auch den eigentlich korrekt vorhandenen Urheberrechtshinweis nicht mehr: Mehr dazu bei Internet-Law.