Bonus-Tarifvertrag für Pflegekräfte muss für alle gelten

Der von der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und ver.di ausgehandelte Tarifvertrag über einen einmaligen Bonus für Pflegekräfte muss für allgemeinverbindlich erklärt werden. Nur so kommt die Zahlung allen Beschäftigten zu Gute.

„Es ist ein wichtiges Zeichen in einer schweren Zeit. Ver.di und der BVAP haben einen tarifvertraglichen Bonus von 1500 Euro ausgehandelt. Es ist sehr erfreulich, dass die Sozialpartner die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, solch einen Bonus in diesem Jahr steuerfrei zu stellen, so schnell aufgegriffen haben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil prüft, ob der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt werden kann. 

Diesem Weg sollten sich auch die privaten Pflegeanbieter nicht verschließen. Spätestens in der aktuellen Situation sollte klar sein, dass den warmen Worten auch Taten folgen müssen. Jetzt zeigt sich die soziale Verantwortung der Arbeitgeber. Klar ist aber, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Refinanzierung schnell sicherstellen muss. Hierfür gibt es einen großen Rückhalt in der Bevölkerung.

Mittelfristig brauchen wir aber einen Tarifvertrag für gute Arbeitsbedingungen und Löhne in der Pflege. Nur so werden sich junge Menschen neu für den Beruf entscheiden, Teilzeitkräfte aufstocken und Ausgestiegene zurückkehren. Wir brauchen mehr Personal um den Herausforderungen in der Pflege begegnen zu können.“

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin auf spdfraktion.de