Cansel Kiziltepe zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Umsatzsteuer

Rechtssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte

Cansel Kiziltepe, stellvertretende finanzpolitische Sprecherin:

Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte.

„Mit diesem Gesetz schützen wir Landwirtinnen und Landwirte vor Rückforderungen für die letzten zehn Jahre, die wegen des Beihilfeverfahrens der EU-Kommission drohen. Die EU-Kommission sieht die bisherige Regelung im Umsatzsteuergesetz kritisch. Nach den Vorgaben des EU-Rechts müssen die Durchschnittssätze jährlich überprüft werden, um zu verhindern, dass zu hohe Vorsteuerbeträge erstattet werden. Damit die anhängigen Verfahren gegen Deutschland abgewendet werden, senken wir den Durchschnittssatz von 10,7 auf 9,5 Prozent ab und sehen für die Zukunft eine jährliche Anpassung vor.

Wir bleiben mit der EU-Kommission im Gespräch und erwarten nun, dass sie die Verfahren einstellt.

Landwirtinnen und Landwirte werden von Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten bei der Umsatzsteuer befreit. Sie schlagen auf ihre Leistungen einen besonderen Steuersatz auf, den Durchschnittssatz. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge werden in gleicher Höhe pauschaliert, so dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Eine Regelung, die sich bewährt hat und an der wir weiterhin festhalten. Das Wohl der Landwirtinnen und Landwirte steht für uns an erster Stelle.“

Quelle: spdfraktion.de