SPD-Fraktionsvizin Eva Högl und der innenpolitische Sprecher Burkhard Lischka begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsausschlüssen von vollbetreuten Menschen. Die damit verbundene erneute Blamage für den Bundestag wäre vermeidbar gewesen, wenn die Spitze der Unionsfraktion eine Einigung nicht blockieren würde.
Eva Högl:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir. Dennoch wäre dieser Urteilsspruch und die damit verbundene erneute Blamage für den Bundestag vermeidbar gewesen: Seit Ende November des vergangenen Jahres gibt es eine Einigung zwischen den Innenpolitikern der Koalitionsfraktionen und dem Bundesinnenminister. Die Spitze der Unionsfraktion hat aber bislang verhindert, dass diese Einigung auch im Bundestag verabschiedet werden kann.
Eine von der Union vorgeschlagene Einzelfallprüfung der Wahlfähigkeit würde die Gefahr bergen, diese Grundrechtseinschränkung auf Hunderttausende Wahlberechtigte auszudehnen. Das ist das Gegenteil dessen, was die SPD seit Jahren fordert.”
Burkhard Lischka:
„Namentlich die CDU-Fraktionsführung steht seit Wochen massiv auf der Bremse. Damit verweigert sie über 80.000 Menschen in Deutschland das Grundrecht zur Teilnahme an Wahlen. Ich hoffe daher, dass die im November erzielte Einigung jetzt so schnell wie möglich das Parlament erreicht und dieser haltlose Zustand beendet wird.“