Das „Aufbauhilfegesetz 2021“ macht Weg für den schnellen Wiederaufbau frei
Nach der schnellen Bereitstellung von Soforthilfen durch Finanzminister Olaf Scholz sichern wir den Wiederaufbau nun durch die Einrichtung eines Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“. Dafür stellen Bund und Länder insgesamt 30 Milliarden Euro zur Verfügung.
„Für den Verkehrsbereich geht es vor allem darum, notwendige Ersatzneubauten für die Infrastruktur schnell zu planen und umzusetzen. Dies ermöglichen wir, indem wir auf langwierige Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubauten verzichten. Das gilt auch und insbesondere, wenn Erweiterungen von Bauwerken zum Schutz vor Naturkatastrophen errichtet werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion muss zudem sichergestellt sein, dass Ersatzneubauten auf dem neusten Stand der Technik erfolgen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein unbürokratischer Mittelabfluss gesichert wird und die Mittel schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir begrüßen, dass die betroffenen Länder Erleichterungen in der Vergabepraxis für die Kommunen geschaffen haben. Zusätzlich sehen wir es als notwendig an, dass auch auf europäischer Ebene möglichst zügig Anstrengungen unternommen werden, Katastrophenfälle noch klarer als bisher im EU-Vergaberecht zu verankern.“
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter;
Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter auf spdfraktion.de