20 Jahre Kinderrechtskonvention

Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen

AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Caren Marks, Marlene Rupprecht sowie Christoph Strässer:

Am 20. November wird weltweit das 20-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention begangen. Die Konvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu.

In Deutschland gibt es nicht nur Grund zum Feiern: Die von der damaligen schwarz-gelben Koalition 1992 abgegebene Vorbehaltserklärung führt dazu, dass die Kinderrechtskonvention hierzulande nur mit Einschränkungen gilt. Diese betreffen die Rechte von Flüchtlingskindern. Die SPD-Fraktion wird in der kommenden Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen und darin die neue Bundesregierung zur Rücknahme dieser Erklärung auffordern. In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die CDU/CSU-Fraktion stets hinter der Ablehnungsfront der Unions-Innenminister versteckt. Es wird endlich Zeit, dass Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umgesetzt werden.

Weitere Schritte für ein kindergerechtes Deutschland sind notwendig:

  • Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und auf Inklusion. Es gibt noch großen Handlungsbedarf, beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sie dürfen nicht länger in Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr Einrichtungen, die integrativ arbeiten, aber es bleibt noch viel zu tun: Während in vergleichbaren Ländern 90 Prozent aller Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule.
  • Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen, damit sie diese durchsetzen können. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass nur jedes siebte Kind die UN-Kinderrechtskonvention kennt. In Kitas und Schulen muss besser aufgeklärt werden; auch die Bundesregierung muss besser informieren.
  • Wir brauchen ein Individualbeschwerderecht zur UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche müssen sich wirksam beschweren können, wenn ihre Rechte missachtet werden. Im Sommer 2009 ist mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim UN-Menschenrechtsrat auf internationaler Ebene ein Durchbruch gelungen, der vor allem auf das Engagement der SPD zurückging. Dieses Engagement muss die neue Regierung fortsetzen.
  • Kinderrechte im Grundgesetz sind längst überfällig. Eine solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und für kindgerechte Lebensbedingungen sorgt. Daher setzen wir uns auch in dieser Legislaturperiode dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat in der Vergangenheit diese Verfassungsänderung stets blockiert.

Die SPD-geführte Regierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ viel erreicht. Aber auch 20 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention muss sowohl in Deutschland als auch international noch viel mehr für die Rechte von Kindern getan werden.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion