Die Bundesregierung hat die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes Kosovo-Force (Kfor) um ein weiteres Jahr beschlossen. Dabei setzte das Kabinett die Mandatsobergrenze von 8.500 auf 3.500 Soldatinnen und Soldaten herab.
Der Deutsche Bundestag muss der Entscheidung noch zustimmen.
Zwar haben die Jahresfeiern zur Unabhängigkeit des Kosovo im Februar nicht zu einer Destabilisierung im Lande geführt. Trotzdem ist aus Sicht der Regierung des Kosovo eine militärische Präsenz von Kfor weiter notwendig.
Der Auftrag von Kfor lautet, die Republik Kosovo beim Aufbau eines multi-ethnischen, friedlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Gemeinwesens zu unterstützen und dies militärisch abzusichern. Vor allem gilt es, humanitäre Hilfe zu leisten und die Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen zu fördern. Auch sollen die Verwaltung und internationale Hilfsorganisationen unterstützt werden.
Obergrenze herabsetzen
Das Kfor-Kontingent hat eine Gesamtstärke von rund 15.000 Soldatinnen und Soldaten aus 33 Nationen. Das derzeitige Kontingent der Bundeswehr beträgt circa 2.200 bei einer aktuellen Mandatsobergrenze von 8.500.
Die positive Entwicklung der Lage vor Ort und der Aufbau selbsttragender Sicherheitsstrukturen ermöglichen es, die Obergrenze auf 3.500 Soldatinnen und Soldaten herabzusetzen. Diese Kräfte sind aber weiter für das gesamte Aufgabenspektrum erforderlich.
Ausbildungsaufgaben der Bundeswehr
Anfang des Jahres wurde mit dem Aufbau einer Kosovo Security Force (KSF) begonnen. Die Aufgaben beschränken sich zunächst auf Krisenreaktion, Sprengmittelbeseitigung und Zivilschutz. Dieses Sicherheitsorgan wird 2.500 Personen plus 800 Reservisten umfassen.
Neben ehemaligen Angehörigen des Kosovo Protection Corps wurden auch 420 Bewerber aus dem zivilen Bereich der kosovarischen Bevölkerung ausgewählt. Die Bundeswehr beteiligt sich seit Anfang Mai an der Ausbildung dieser Kräfte.
Grundlagen des Einsatzes
Deutschland beteiligt sich seit 1999 an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo. Grundlage ist die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN). Die deutschen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat der UN, des Nato-Sicherheitsrates sowie die Zustimmung des Deutschen Bundestags vorliegen.
(Quelle: Bundesregierung.de)