Steuertarif
Jedem Steuerzahler steht ein jährlicher Grundfreibetrag zu. Dieser wird ab dem 1. Januar 2009 erhöht. Bislang waren Einkommen von 7834 Euro für Alleinstehende und von 15 669 Euro für Ehepaare steuerfrei. Künftig wird der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 8004 Euro und für Ehepaare bei 16 009 festgesetzt. Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages hat Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast. So gilt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent erst ab einem jährlichen Einkommen von 8005 Euro. In diesem Jahr lag dieser noch bei 7835 Euro. Der höhere Grundfreibetrag gilt auch für Rentner.
Krankenversicherungsbeiträge
Ab dem nächsten Jahr lassen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett von der Steuer absetzen. Der Preis dafür: Es gibt einen Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen. Für Arbeitnehmer wird er auf 1900 Euro und für Selbstständige auf 2800 Euro erhöht. Wenn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge darüber hinausgehen sind sie voll absetzbar. Wenn sie darunter liegen, sind noch andere Versicherungsbeiträge absetzbar.
Unterhalt
Ab 2010 ändert sich auch die Absetzbarkeit des Unterhalts an geschiedene Lebenspartner und bedürftige Angehörige. Bislang erkennt das Finanzamt Unterhalt bis zu einer Summe von 13 805 Euro als Sonderausgaben an. Künftig lassen sich auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von geschiedenen Ehepartnern über diese Grenze hinaus als Sonderausgaben verbuchen. 2010 kann der Unterhalt an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten bis zu einer Summe von 8004 Euro von der Steuer abgesetzt werden. 2009 lag der Höchstbetrag noch bei 7680 Euro.
Erbschaftssteuer
Für Geschwister sowie Nichten und Neffen ermäßigen sich die Steuersätze auf 15 und 43 Prozent. Vorher lagen sie zwischen 30 und 50 Prozent.
Kinderfreibeträge/Kindergeld
Die Freibeträge für Kinder werden nach dem Willen der neuen Regierung ab dem 1. Januar 2009 von 6 024 Euro auf 7 008 Euro erhöht. Außerdem wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro angehoben. Damit bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 184 Euro. Für das dritte Kind gibt es 190 Euro, für jedes Weitere dann 215 Euro. Die Maßnahmen gehen aber, so die Kritik der SPD, an jenen Familien vorbei, die eine Unterstützung am dringendsten brauchen: Bei Familien, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird die Kindergelderhöhung nämlich auf die Sozialleistung angerechnet. Auf eine Anhebung der Kinderregelsätze in der Sozialhilfe wurde leider verzichtet.
Das sogenannte »Wachstumsbeschleunigungsgesetz«
Die Senkung der Erbschaftssteuer und die Erhöhung des Kindergeldes gehören zu dem ersten Steuergesetz der schwarz-gelben Bundesregierung, „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ genannt. Das Gesetz wird aber seinem Titel nicht gerecht, so die SPD. Es diene in erster Linie dazu, Steuersenkungsversprechungen aus dem Wahlkampf für Besserverdienende, Vermögende und Unternehmen durchzusetzen. Vor allem Länder und Kommunen hätten deshalb keine andere Wahl, als die zusätzlichen Steuerausfälle durch Kürzung der Ausgaben für Investitionen, Bildung und die soziale Daseinsvorsorge zu kompensieren.
Quelle: vorwaerts.de