Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie das umstrittene internationale Handelsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen wird. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entscheidung, weil die vielen offenen Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen des Abkommens bis heute nicht ausreichend beantwortet und weil zahlreiche Unterlagen aus den Verhandlungen bis heute nicht veröffentlicht worden sind.
Das macht aber zugleich deutlich, dass die Bundesregierung derzeit lediglich auf Zeit spielt. Anders kann man das Kneifen vor der Verantwortung nicht kommentieren, die Entscheidung über ACTA in Deutschland – nachdem das Kabinett diesem bereits zugestimmt hat – zu vertagen und auf die Entscheidung im Europäischen Parlament zu warten. Die Bundesregierung, die zu den Befürwortern des Abkommens gehörte und die vorgebrachten Bedenken lange Zeit ignorierte, schiebt nun die Verantwortung auf das Europaparlament – das ist inakzeptabel.
Der Kampf gegen Produktpiraterie ist richtig und notwendig. Aber Regelungen, wie sie für den Internetbereich vorgesehen sind, dürfen nicht dazu führen, dass Grundrechte und elementare Freiheiten eingeschränkt werden. Der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfen nicht aufgeweicht werden. Die Bundesregierung muss sich für den Schutz dieser Rechte einsetzen, statt die Verantwortung auf das Europäische Parlament, das an den Verhandlungen nicht beteiligt war, abzuwälzen. Das Wegschieben von Problemen ist kein angemessener Umgang mit diesem wichtigen Thema.
Erklärung des rechtspolitischen Sprechers Burkhard Lischka und des netzpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil, anlässlich der Aussetzung der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens durch die Bundesregierung.