Der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hat einen Brief an die Abgeordneten des Bundestages geschrieben und sie aufgefordert, dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz nicht zuzustimmen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Der von der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz eingebrachte Gesetzesentwurf ist völlig ungenügend und liegt Monate nach erster Lesung auf Eis. Hintergrund sind die verschiedenen Datenschutzskandale, bei der Bahn, der Telekom und Lidl.
Statt Arbeitnehmer zu schützen, erlaubt der Entwurf weitreichende Überwachung. So werden Arbeitnehmer ihre Privatsphäre künftig am Betriebseingang abgeben müssen: Sie sollen ununterbrochen per Video überwacht werden können, wenn der Arbeitgeber dies für die Qualitätskontrolle für erforderlich hält. Ihre privaten Telefongespräche und E-Mails sollen nachträglich ausgewertet werden können.
Auch können Arbeitgeber Daten künftig ohne Kenntnis der Arbeitnehmer erheben: Sie können für einen begrenzten Zeitraum Detektive einsetzen, um Arbeitnehmer bis in den privaten Bereich hinein auszuspionieren. Und das nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ befürchtet. Dieser unbestimmte Begriff ist nichts anderes als ein Blankoscheck zur umfassenden Überwachung.
Und damit nicht genug: Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat angekündigt, Abweichungen von dem ohnehin niedrigen Schutzniveau ihres Gesetzes durch Betriebsvereinbarungen zu erlauben. Wenn sich solche Vereinbarungen in der Praxis durchsetzen, geht der Schutz der Beschäftigten gegen Null.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ein eigenständiges Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten, das diesen Namen auch verdient. Bereits im September vergangenen Jahres haben wir die Bundesregierung in einem Antrag dazu aufgefordert, ein solches Gesetz vorzulegen.
Wir brauchen ein Gesetz, das die Beschäftigten schützt und die Rechte der Betriebs- und Personalvertretungen entsprechend ausbaut. So müssen Beschäftigte umfassend über Videokontrollen aufgeklärt werden, eine Videoüberwachung in privat genutzten Räumen, als auch zur Qualitätskontrolle von Mitarbeitern muss generell verboten werden.
Wenn ein Arbeitgeber Daten erhebt, muss er sie umfassend nennen und begründen und darf das auch nachträglich nicht ändern. Auch darf der Arbeitgeber sich nicht bei Dritten über den Bewerber erkundigen.