GEG gibt Klarheit für Wärmewende

Am Freitag (08.09.2023) wird in 2./3. Lesung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beraten. Mit dem GEG und der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung werde erstmals eine rechtlich verbindliche Grundlage für eine deutschlandweite Wärmewende geschaffen, sagen Matthias Miersch und Verena Hubertz.

Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Mit dem Gebäudeenergiegesetz und der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung schaffen wir erstmals eine rechtlich verbindliche Grundlage für eine deutschlandweite Wärmewende. Damit besteht Klarheit über den Weg zur Erreichung unserer Klimaziele im Gebäudebereich. Hinzu kommt eine umfangreiche Förderung für weite Teile der Gesellschaft. Wer sich eine neue umweltfreundliche Heizung kauft, kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten vom Staat erhalten. So sorgen wir für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nur gemeinsam mit breiter Unterstützung der Gesellschaft können wir unsere Ziele erreichen.“

Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Bürgerinnen und Bürger haben endlich Klarheit für die Anschaffung von klimafreundlichen Heizungen. Mit dem GEG schützen wir das Klima und gestalten den Übergang sozial gerecht. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns gelungen, eine umfassende Förderung zu ermöglichen, um den Heizungstausch in Härtefallen zu unterstützen. Wichtig ist uns, Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten durch die Wärmewende zu schützen. Mit der Kappungsgrenze darf der Vermieter bei der Modernisierungsumlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter im Monat für den Heizungstausch veranschlagen.“

Quelle: spdfraktion.de